Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge von No4 Aktivzentrum – Bernd Altenhöfer (nachfolgend No4 bezeichnet) mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an No4 zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit No4. No4 kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt No4 das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
Zufriedenheitsgarantie für Neukunden: Unabhängig von der Vertragslaufzeit, kann deine Mitgliedschaft zum Ende des ersten Monates in schriftlicher Form beendet werden. Die “Zufriedenheitsgarantie” ist nicht mit anderen laufenden Aktionen und Rabatten kombinierbar.
Jeder Antragsteller bzw. jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.
Bei Bedarf erhält der Antragsteller einen Transponder, der ihm den Zutritt zum No4 zu den vereinbarten Zeiten ermöglicht. Für die Erstausstellung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10€ fällig, welche mit dem ersten Beitrag eingezogen wird. Jeder Verlust des Transponders ist dem No4 Aktivzentrum sofort zu melden. Für die Neuausstellung bei Verlust oder Beschädigung des Transponders wird ebenfalls eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10€ fällig.
Durch die Mitgliedschaft erhält der Antragssteller das Recht, die vom No4 Aktivzentrum angebotenen Gruppenkurse sowie die zur Verfügung gestellte Einrichtung im vereinbarten Leistungsumfang zu nutzen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.
Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft kann der Vertragspartner täglich das aktuelle Kursangebot nutzen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind auch nicht in der unlimitierten Mitgliedschaft enthalten.
Bei limitierten Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten Stundenkontingentes die No4-Kurstermine in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende des jeweiligen Leistungszeitraums (Woche/Monat – Sonntag, 24:00 Uhr/Monatsletzter 24:00 Uhr) und können nicht in Folgewochen/-monate übertragen werden.
Terminabsagen für ein Personal-/EMS-Training sind bis maximal 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich. Ist die 24 Stunden Frist abgelaufen, so wird die Trainingseinheit in Rechnung gestellt bzw. automatisch vom entsprechenden Kontingent abgebucht. Der Termin kann nicht vor- oder nachgeholt werden.
Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Das Mitglied verpflichtet sich, den Transponder nur persönlich zu verwenden und ihn Dritten nicht zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200€.
Soweit der dem Mitglied überlassene Transponder durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und hierdurch dem No4 Schaden entsteht, so ist hierfür allein das Mitglied verantwortlich und schadensersatzpflichtig. Kommt eine Person durch unbefugten Gebrauch des Transponders und hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen zu Schaden, so hat das Mitglied das No4 von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Das Training für Kinder/Jugendliche findet im No4 zu den im Stundenplan angegebenen Zeiten statt. Wir weisen darauf hin, dass unsere Übungsleiter die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während dieser Zeit, nicht jedoch auf dem Weg zu/von den Übungseinheiten wahrnehmen können.
Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter im vollen Umfang für die Beitragszahlungspflicht.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge über die vereinbarten Leistungen werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Die Beiträge werden ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Der Leistungsempfänger ermächtigt das No4, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von No4 auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist das No4 berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 5€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist No4 berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist No4 berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
No4 behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Ein Rückerstattungsanspruch für bereits gezahlte Beiträge/Gebühren besteht nicht (z. B. wegen Nichtteilnahme an Kursen oder Kündigung). Ebenso befreit die Nichtnutzung der durch diesen Vertrag gegebenen Möglichkeiten nicht von der Verpflichtung, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Dies ist mittels eines ärztlichen Attests zu belegen. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich dann automatisch um die in dieser Weise nachgewiesene Dauer der Verhinderung.
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag vertragsmonatsweise (max. 2 Monate im Jahr) stillzulegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist No4 mindestens drei Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von No4 nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder No4 zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Änderungen des Namens, der Adresse (auch E-Mail-Adresse) und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem No4 unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstandene Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich durch das Mitglied gekündigt wurde. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief oder E-Mail)zu erfolgen.
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Ein Downgrade auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende in schriftlicher Form möglich.
Das No4 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. No4 wird in solchen Fällen das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine E-Mail-Adresse in den Verteiler aufgenommen wird und dass seine persönlichen Daten zu Organisationszwecken gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.